Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen dienen der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin Franziska Buhl, Obinger Straße 10 in 83132 Aindorf (nachstehend „Designerin“ genannt) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle vereinbarten Leistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

 

2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte gewährt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Selbiges gilt für die Überprüfung von kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeiten oder die Verwendbarkeit der Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

2.2 Alle Arbeiten der Designerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

 

2.3 Die Arbeiten dürfen nicht vom Auftraggeber verändert oder weitergegeben werden. Dies gilt für das Original sowie für die Reproduktion. Ein Verstoß berechtigt die Designerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zu der ohnehin zu zahlenden Vergütung.

 

2.4 Die Designerin räumt dem Auftraggeber die für den abgesprochenen Zweck erforderlichen, zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte ein. Ohne weitere Vereinbarung besteht nur das einfache Nutzungsrecht.

 

2.5 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

2.6 Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei der Designerin. Nach Zahlung gehen diese auf den Auftraggeber über.

 

2.7 Die Designerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen.

 

2.8 Bei Nutzung von Stockfotografien gelten besondere Bestimmungen, derzeit arbeite ich mit Bildmaterial von freepik.com, dessen Lizenzbestimmungen hier nachgelesen werden können: https://www.freepikcompany.com/legal#nav-freepik-license. 

 

2.9 Alle Arbeiten dürfen nur für den vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden, sowohl zeitlich, räumlich als auch inhaltlich. Jede anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Ein Verstoß berechtigt die Designerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zu der ohnehin zu zahlenden Vergütung.

 

2.10 Alle für die Auftragserfüllung entstehenden Daten und Dateien bleiben Eigentum der Designerin. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsdateien (INDDs, PSDs usw.) an den Auftraggeber herauszugeben. Eine Herausgabe erfordert vorherige Absprache sowie eine gesonderte Vergütung.

 

 

3. VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, VERZUG

 

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. 

 

3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich abgesprochen genutzt, so ist eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

3.3 Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

3.4 Die Vergütung ist zu 100 % bei Fertigstellung und Ablieferung der abgesprochenen Arbeiten fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Designerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in Höhe der Vorleistungen zu entrichten.

 

3.5 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

 

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBENKOSTEN

 

4.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten enthalten zwei Korrekturschleifen. Jede weitere Umarbeitung oder Änderung wird nach Zeitaufwand berechnet und im Voraus besprochen.

 

4.2 Nach vorheriger Absprache ist die Designerin berechtigt, Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen, insofern dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Der Auftraggeber erteilt der Designerin eine entsprechende Vollmacht. Er stellt die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus derartigen Vertragsabschlüssen ergeben. Die Designerin übernimmt in diesem Fall dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Haftung und tritt lediglich als Vermittler auf.

 

 

5. BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

 

5.1 Der Auftraggeber überlässt der Designerin für alle Arbeiten innerhalb von 4 Wochen Belegexemplare, sofern dies möglich ist. Die Menge richtet sich nach der Art der Arbeit und lautet wie folgt:

E-Book-Cover: ein digitales Abbild des E-Books in EPUB, MOBI oder PDF
Bücher (Buchcover oder Satz): ein gedrucktes Exemplar des Buches

Magazine, Kataloge, Broschüren, Flyer, Plakate, Papeterie-Produkte, Werbematerialien, Give Aways und sonstige Druckartikel: die Menge kann frei gewählt werden, jedoch mindestens eines pro Art

Illustration: ein Exemplar des fertigen Mediums
Banner, Onlinegrafiken, Fotos: kein Belegexemplar nötig

 

5.2 Die Designerin ist berechtigt, diese Belegexemplare sowie die Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

 

5.3 Die Designerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Arbeiten als Referenz auf www.buhl-design.de zu zeigen und zu benennen.

 

 

6. HAFTUNG

 

6.1 Offensichtliche Mängel müssen der Designerin innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.

 

6.2 Bei Datenverlust und Dateibeschädigungen, welche durch höhere Gewalt entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

 

6.3 Bei fehlerhaft erstellten Druckdaten für gedruckte Bücher, Magazine, Kataloge, Broschüren, Flyer, Plakate, Papeterie-Produkte, Werbematerialien, Give Aways und sonstige Druckartikel haftet die Designerin nur für den Druck eines Exemplars.

 

 

7. VORLAGEN

 

7.1 Bei Übertragung von Vorlagen und Bildmaterial sowie Ton und Videomaterial des Auftraggebers zur Designerin versichert der Auftraggeber, dass dieser zur Nutzung jener berechtigt ist. Sollte dies nicht zutreffen, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

7.2 Die Bestimmungen aus 7.1 gelten auch für spezielle Schriftarten.

 

 

8. VERTRAULICHKEIT

 

8.1 Die Designerin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


8.2 Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Designerin und dem Auftraggeber kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Designerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

 

 

9. VERTRAGSAUFLÖSUNG

 

9.1 Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag beitragsfrei storniert werden. Wenn in diesem Zeitraum bereits nach Absprache Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt wurde, wird eine Erstattung der Materialien des Bildmateriales sowie eine Entwurfspauschale von 30 Euro fällig. Bei Rücktritt nach Ablauf der 24 Stunden ist die Designerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen bis zur Höhe der vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.

 

9.2 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Designerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

 

 

10. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

 

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen. 

 

10.2 Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass bei künstlerischen Dienstleistungen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst zuständig.

 

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

11.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.

 

11.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.